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   BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21 (9 A 12.20)   

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BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21 (9 A 12.20) (https://dejure.org/2022,2224)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2022 - 9 A 20.21 (9 A 12.20) (https://dejure.org/2022,2224)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 9 A 20.21 (9 A 12.20) (https://dejure.org/2022,2224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Verletzung des Grundeigentums eines Eigentümers durch Änderung der Höhenlage der Bundesstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Möglichkeit einer Verletzung des Grundeigentums eines Eigentümers durch Änderung der Höhenlage der Bundesstraße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.02.2021 - 9 VR 1.21

    Streit um die Planänderung zu einm Planfeststellungsbeschluss für den Neubau

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Vorliegend konnte die Verneinung der Klagebefugnis für die Kläger schon deshalb nicht überraschend sein, weil sich aus dem zum Hauptsacheverfahren geführten Eilverfahren BVerwG 9 VR 1.21 (Rn. 4) ergab, dass nach Auffassung des Senats die Klagebefugnis des einen Miteigentümers, des Klägers zu 2, voraussichtlich fehlt, weil er durch den angefochtenen Planänderungsbescheid nicht in seinen Rechten verletzt sein kann.

    Auch insoweit konnten die Kläger aus der Eilentscheidung ersehen, dass die Bundesstraße nach damaliger vorläufiger Beurteilung des Senats lediglich hinsichtlich ihrer Höhenlage verändert wird, nicht jedoch in ihrer Lage in der Fläche (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 9 VR 1.21 - juris Rn. 11), und dass sich hieraus nicht die Möglichkeit einer Verletzung ihres Grundeigentums ergeben kann (Rn. 5).

    Mit dem Vortrag der Kläger zur Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung infolge der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Wasserrahmenrichtlinie hat sich der Senat ausführlich im vorangegangenen Eilverfahren BVerwG 9 VR 1.21 befasst.

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Eine Gehörsverletzung liegt nicht deshalb vor, weil der Senat seine Aussage zur Eignung der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 für die Lärmprognose auch auf die den Klägern nicht bekannte Stellungnahme eines Sachverständigen im Verfahren BVerwG 9 A 30.15 (BVerwGE 159, 1 Rn. 21) gestützt hat.

    Die Kläger hätten sich zur Lärmprognose weiteres Gehör verschaffen können, indem sie auf die in dem veröffentlichten Urteil vom 27. April 2017 - 9 A 30.15 - zusammenfassend dargestellten Annahmen dieses Sachverständigen eingehen; dadurch hätte der Senat Anlass haben können, sich näher mit der Verflechtungsprognose - gegebenenfalls durch weitere Ermittlungen (§ 86 Abs. 1 VwGO) - zu befassen.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Die nicht ausdrückliche Erwähnung dieses Vortrags kann keinen Gehörsverstoß begründen, weil sich aus diesem Vortrag offenkundig kein Grundwasserentnahme recht der Kläger im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. Mai 2020 (C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391]) ergibt.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 17).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Es müssen vielmehr nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 - NVwZ 2018, 1561 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.05.2018 - 9 A 4.17

    Anhörung; Ausgleichsmaßnahme; Belange anderer; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Das Urteil stellt nicht deshalb eine Überraschungsentscheidung dar, weil das Gericht nicht darauf hingewiesen hatte, die Frage der Klagebefugnis anders als im Urteil vom 16. Mai 2018 - 9 A 4.17 - (BVerwGE 162, 102 Rn. 16) beurteilen zu wollen; dort hatte der Senat für den zu entscheidenden Fall die Klagebefugnis bejaht.
  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Die Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2021 - 9 A 12.20 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 17).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 9 A 11.20

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
    Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2021 - 9 A 11.20 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2023 - 10 C 10.23
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es aber, dass das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 8. November 2022 - 2 BvR 2480/10 u. a. - GRUR 2023, 549 Rn. 156; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 17 und vom 27. Januar 2022 - 9 A 20.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.12.2023 - 9 BN 3.23

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Es müssen vielmehr nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 9 A 20.21 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22

    Genehmigung für Kompostieranlage

    a) Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 9 A 20.21 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 8 B 48.22

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    a) Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 9 A 20.21 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 22 CS 22.711

    Nachbarrechtsschutz gegen Standortbescheinigung für Mobilfunkanlage

    Es müssen vielmehr nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2022 - 9 A 20.21 - juris Rn. 2).
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